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Disclaimer sind juristischer Nonsense!

Rechtsanwalt Dr. Bahr, Hamburg

Webkrankheit Disclaimer

Auf diesen Seiten befasse ich mich mit einem Phänomen im deutschen Web: Texte, die mit "Disclaimer" bzw. "Haftungs­ausschluss" überschrieben sind und auf fast keiner Webseite fehlen. Es gibt zig unterschiedliche Versionen: Kopierte, selbstgestrickte, drohende, schwadronierende, einsprachige, mehrsprachige, extrem lange, superkurze – mit oder ohne Unterschrift eines Rechtsanwalts. Eines haben alle gemeinsam: Sie sind den Bildschirm­platz nicht wert, den sie belegen.

Leider leider...

Verfechter solcher Texte werden entgegnen, es sei eben exklusiv das deutsche Rechts­wesen, das mit nerviger Pingeligkeit den Seitenbetreibern derlei dröges Zeugs aufdrängt. Manche Webmaster halten diese Texte zwar für überflüssig, unpassend und sprachlich doof. Dennoch gehen sie von einem zwingenden Erfordernis aus, stellen dem Text aber als Entschuldigung eine resignierende oder spöttelnde Erklärung voran, man müsse das leider hier so schreiben.

Gesucht: Rechtsgrund

Sollten Sie ebenfalls Disclaimer verwenden und für nötig befinden, dann empfehle ich einen Selbsttest: Beantworten Sie einmal die Frage, welche deutschen Rechts­grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen) Ihnen bekannt sind, die einen Nutzen von Disclaimern begründen. Aber bitte: Sie müssen Ihnen bekannt sein! Die mögliche Antwort, das machen doch alle, dann muss es wohl sein, ist kein Bekanntsein, sondern bloß Spekulation.

Wenn Sie fündig geworden sind, wäre ich Ihnen für eine Mitteilung Ihrer Erkenntnis­grundlage dankbar. Ich bin nämlich selbst bei solchen Juristen mit meiner Sucherei bislang erfolglos geblieben, die einen Disclaimertext zum Kopieren anbieten. Schicken Sie mir eine Mail:
grundlagen@disclaimerfrei.de

Ich bin gespannt.
Vielen Dank!

Ralf Roschinski
Internet Consultant
Berlin